23.06. - 01.08.2025, 08:30 - 15:45 Uhr

Fortbildung zur Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen

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Dauer

160 UE

Beginn

23.06.2025

Fortbildungspunkte

20 RbP

Gebühren

1001,60 €
Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist die Förderung über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit möglich.

Themengebiet

So - Betreuungskraft

Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist die Förderung über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit möglich.
» Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion im Umgang mit Menschen mit dementiellen, psychischen oder geistigen Erkrankungen
» Grundkenntnisse über die Formen, Symptome und Verlaufsstadien der Demenzerkrankungen, psychischen Erkrankungen, geistigen Behinderungen, typischen Alterskrankheiten und deren Behandlungsmöglichkeiten
» Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation
» Grundkenntnisse Hygiene
» Ernährungslehre und Hauswirtschaft im Hinblick auf Betreuung
» Kenntnisse, Methoden und Techniken über das Verhalten, die Kommunikation und die Umgangsformen mit betreuungsbedürftigen Menschen
» Rechtsgrundlagen, Schweigepflicht und Datenschutz
» Aktivierung und Mobilität
» Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung
» Kommunikation und Zusammenarbeit mit Pflegekräften, Angehörigen und Ehrenamtlichen
» Erste-Hilfe-Kurs
» Verhalten beim Auftreten eines Notfalles
Die Fortbildung vermittelt Ihnen ein grundlegendes Verständnis für die Welt des an Demenz erkrankten Menschen sowie für Krankheitsbilder, die die Alltagskompetenz einschränken. Sie werden befähigt Sicherheit im alltagspraktischen Umgang mit den zu betreuenden Menschen zu gewinnen. Sie bekommen eine Einführung zum Thema Demenz und erhalten Hilfen und Anregungen für den Berufsalltag. Die theoretischen Inhalte werden anhand von konkreten Fallbeispielen aus Situationen des alltäglichen Lebens und mit vielen praktischen Übungen vermittelt und vertieft.
Zertifikat: „Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen“

Bei erfolgreicher Absolvierung der Fortbildung können die Teilnehmenden als zusätzliche Betreuungskraft im Sinne der §§ 43b und 53b SGB XI in ambulanten und (teil)stationären Pflegeeinrichtungen eingesetzt werden.

Folgende Anforderungen an die Qualifikation der Betreuungskräfte ist nachzuweisen:
» das Orientierungspraktikum
» die Qualifizierungsmaßnahme
» regelmäßige Fortbildungen (mindestens zwei Tage / 16 UE jährlich) bei bestehendem Beschäftigungsverhältnis ab dem Folgejahr des Abschlusses zum Erhalt des Zertifikates.
Die Weiterbildung umfasst 160 Theoriestunden und gliedert sich in drei Abschnitte:
» Basiskurs zur Grundlagenvermittlung
» zweiwöchiges Betreuungspraktikum zur Umsetzung der theoretischen Inhalte
» Aufbaukurs zur Vertiefung des theoretischen und praktischen Wissens

Das Orientierungspraktikum ist in einer zugelassenen ambulanten, teilstationären oder vollstationären Pflegeeinrichtung abzuleisten. Es hat einen Umfang von 40 Stunden und ist vor der Qualifizierungsmaßnahme durchzuführen. Damit ist die Zielsetzung verbunden, erste Eindrücke über die Arbeit mit betreuungsbedürftigen Menschen zu bekommen und das Interesse und die Eignung für eine berufliche Tätigkeit in diesem Bereich selbst zu prüfen. Teilnehmenden mit Erfahrungshintergrund kann nach Vorlage einer Bescheinigung das Praktikum angerechnet werden.

Termine:
» Orientierungspraktikum: Vor Beginn der Maßnahme abzuleisten
» Basiskurs: 23.06. bis 04.07.2025
» Betreuungspraktikum: 07.07. bis 18.07.2025
» Aufbaukurs: 21.07. bis 01.08.2025
Interessierte Beschäftigte und Arbeitssuchende aus pflegerischen Berufen und pflegerischen Assistenzberufen und berufsübergreifenden Bereichen des Gesundheitswesens. Nach Absprache im individuellen Fall auch aus anderen Berufsgruppen.

Bitte reichen Sie bei Ihrer Anmeldung folgende Unterlagen mit ein:
- Lebenslauf
- Ausbildungsnachweis
- Nachweis eines einwöchigen Orientierungspraktikums im Tätigkeitsbereich einer Betreuungskraft (muss bis zum 1. Unterrichtstag vorliegen). Teilnehmer*innen mit Erfahrungshintergrund kann nach Vorlage einer Bescheinigung das Praktikum angerechnet werden.

Fallarbeit mit Vorstellung der Ergebnisse (Gruppenpräsentation)

Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist die Förderung über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit möglich.

» Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion im Umgang mit Menschen mit dementiellen, psychischen oder geistigen Erkrankungen
» Grundkenntnisse über die Formen, Symptome und Verlaufsstadien der Demenzerkrankungen, psychischen Erkrankungen, geistigen Behinderungen, typischen Alterskrankheiten und deren Behandlungsmöglichkeiten
» Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation
» Grundkenntnisse Hygiene
» Ernährungslehre und Hauswirtschaft im Hinblick auf Betreuung
» Kenntnisse, Methoden und Techniken über das Verhalten, die Kommunikation und die Umgangsformen mit betreuungsbedürftigen Menschen
» Rechtsgrundlagen, Schweigepflicht und Datenschutz
» Aktivierung und Mobilität
» Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung
» Kommunikation und Zusammenarbeit mit Pflegekräften, Angehörigen und Ehrenamtlichen
» Erste-Hilfe-Kurs
» Verhalten beim Auftreten eines Notfalles

Die Fortbildung vermittelt Ihnen ein grundlegendes Verständnis für die Welt des an Demenz erkrankten Menschen sowie für Krankheitsbilder, die die Alltagskompetenz einschränken. Sie werden befähigt Sicherheit im alltagspraktischen Umgang mit den zu betreuenden Menschen zu gewinnen. Sie bekommen eine Einführung zum Thema Demenz und erhalten Hilfen und Anregungen für den Berufsalltag. Die theoretischen Inhalte werden anhand von konkreten Fallbeispielen aus Situationen des alltäglichen Lebens und mit vielen praktischen Übungen vermittelt und vertieft.

Zertifikat: „Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen“

Bei erfolgreicher Absolvierung der Fortbildung können die Teilnehmenden als zusätzliche Betreuungskraft im Sinne der §§ 43b und 53b SGB XI in ambulanten und (teil)stationären Pflegeeinrichtungen eingesetzt werden.

Folgende Anforderungen an die Qualifikation der Betreuungskräfte ist nachzuweisen:
» das Orientierungspraktikum
» die Qualifizierungsmaßnahme
» regelmäßige Fortbildungen (mindestens zwei Tage / 16 UE jährlich) bei bestehendem Beschäftigungsverhältnis ab dem Folgejahr des Abschlusses zum Erhalt des Zertifikates.

Die Weiterbildung umfasst 160 Theoriestunden und gliedert sich in drei Abschnitte:
» Basiskurs zur Grundlagenvermittlung
» zweiwöchiges Betreuungspraktikum zur Umsetzung der theoretischen Inhalte
» Aufbaukurs zur Vertiefung des theoretischen und praktischen Wissens

Das Orientierungspraktikum ist in einer zugelassenen ambulanten, teilstationären oder vollstationären Pflegeeinrichtung abzuleisten. Es hat einen Umfang von 40 Stunden und ist vor der Qualifizierungsmaßnahme durchzuführen. Damit ist die Zielsetzung verbunden, erste Eindrücke über die Arbeit mit betreuungsbedürftigen Menschen zu bekommen und das Interesse und die Eignung für eine berufliche Tätigkeit in diesem Bereich selbst zu prüfen. Teilnehmenden mit Erfahrungshintergrund kann nach Vorlage einer Bescheinigung das Praktikum angerechnet werden.

Termine:
» Orientierungspraktikum: Vor Beginn der Maßnahme abzuleisten
» Basiskurs: 23.06. bis 04.07.2025
» Betreuungspraktikum: 07.07. bis 18.07.2025
» Aufbaukurs: 21.07. bis 01.08.2025

Interessierte Beschäftigte und Arbeitssuchende aus pflegerischen Berufen und pflegerischen Assistenzberufen und berufsübergreifenden Bereichen des Gesundheitswesens. Nach Absprache im individuellen Fall auch aus anderen Berufsgruppen.

Bitte reichen Sie bei Ihrer Anmeldung folgende Unterlagen mit ein:
- Lebenslauf
- Ausbildungsnachweis
- Nachweis eines einwöchigen Orientierungspraktikums im Tätigkeitsbereich einer Betreuungskraft (muss bis zum 1. Unterrichtstag vorliegen). Teilnehmer*innen mit Erfahrungshintergrund kann nach Vorlage einer Bescheinigung das Praktikum angerechnet werden.

Fallarbeit mit Vorstellung der Ergebnisse (Gruppenpräsentation)